Bewertung Sammelstiftung PensUnit
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Sammelstiftung PensUnit in Luzern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Sammelstiftung PensUnit
Durchführung der Personalvorsorge für die ihr angeschlossenen Firmen und die Mitglieder von Verbänden als nicht registrierte Stiftung; die Personalvorsorge wird ausserhalb der Minimalvorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geführt; Erbringung von Leistungen zu Gunsten der versicherten Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Firmen, zu Gunsten der versicherten Mitglieder von Verbänden und der im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen versicherten Selbständigerwerbenden sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; jede angeschlossene Firma, jeder im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen angeschlossene Selbständigerwerbende, die einzelnen Mitglieder von Verbänden sowie die Verbände bilden innerhalb der Stiftung je ein eigenes Vorsorgewerk; die Beziehungen zur Stiftung werden in einem Anschlussvertrag geregelt; Arbeitgeber können sich im Rahmen der Personalvorsorge ihrer Firmen oder eines Verbandes mitversichern, wobei sie jedoch in keiner Weise bessergestellt werden dürfen als die Arbeitnehmer.