Bewertung Tec2 AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Tec2 AG in Luzern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Tec2 AG
Beratung, Planung und Erbringung von Ingenieursdienstleistungen auf dem Gebiet der Bauphysik und des Umweltschutzes, insbesondere im Bereich der Akustik, Bauphysik, Komfort, Baukonstruktion, Bauberatung und Schadenbeurteilung; Erwerb von Beteiligungen; Übernahme von Vertretungen; Erwerb, Halten, Belastung und Verkauf von Grundeigentum, mit Ausnahme von Grundstückgeschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind; die Gesellschaft kann ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und anderen direkten oder indirekten Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht.