Bewertung Sri Kathirvelauthan Kultur-Stiftung
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Sri Kathirvelauthan Kultur-Stiftung in St. Margrethen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Sri Kathirvelauthan Kultur-Stiftung
Die Stiftung bezweckt, die Pflege der Religion und Kultur der in der Schweiz lebenden Tamilen und die Verbesserung ihrer religiösen Betreuung. Die Stiftung führt den hinduistischen Murugan Tempel. Sie erbringt weitere Angebote für in der Schweiz lebende Tamilen, wie zum Beispiel Kultursäle, Bibliotheken, Kinderbetreuung, Beratungsstellen für Frauen, Tamil-, Religions- und Tanzunterricht, Erholungsstätten für ältere Menschen usw. Die Stiftung kann sich an Unternehmen und Gesellschaften beteiligten, Grundstücke erwerben und veräussern sowie alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Bei ihrer Tätigkeit arbeitet die Stiftung mit anderen Körperschaften, Institutionen und Personen zusammen, welche gleichartige Zielsetzungen verfolgen. Sie beteiligt sich am Dialog mit tamilischen und anderen religiösen Organisationen in der Schweiz sowie in Sri Lanka und Indien und kann diese auch unterstützen. Die Stiftung schafft die Voraussetzungen, dass sich interessierte Personen an den religiösen Aktivitäten beteiligen können. Die Stiftung nimmt die Interessen der Tamilen in der Schweiz gegenüber Organisationen und Behörden wahr. Der Stiftungsrat entscheidet, in welcher Weise die Mittel der Stiftung verwendet werden. Er legt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Leistungen der Stiftung zu erhalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.