Bewertung Taylor Wessing Verein
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Taylor Wessing Verein in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Taylor Wessing Verein
Der globale Zweck des Vereins sind das Fördern und Unterstützen (a) der internationalen Kooperation der Mitgliedskanzleien im Bereich der Unternehmensdienstleistungen; (b) der Entwicklung der Mitgliedskanzleien als Mitglieder eines führenden weltweiten, durch den Verein verkörperten Netzwerks von Anwaltskanzleien; (c) der Einhaltung gemeinsamer Werte und Grundsätze durch die Mitgliedskanzleien entsprechend ihren Pflichten gemäss diesen Statuten und dem Organisationsreglement; (d) der Tätigkeit der Mitgliedskanzleien unter dem Taylor Wessing Markenauftritt und der Verbesserung und des Schutzes dieses Markenauftritts; (e) von einheitlichen und qualitativ hochwertigen globalen Klientendienstleistungen durch die Mitgliedskanzleien; und (f) der Festlegung und Umsetzung von Strategien, Standards, Grundsätzen, Leitlinien, Zielen und Praktiken zum Nutzen der Mitgliedskanzleien. Der Verein übt keine gewerbliche Tätigkeit aus. Der Verein erbringt selbst keine Dienstleistungen für Klienten und überwacht, bestimmt, allokiert, koordiniert, verwaltet oder steuert anderweitig auch nicht die Dienstleistungen, die von den Mitgliedskanzleien erbracht werden.