Bewertung Bündner Kantonaler Patentjäger-Verband
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Bündner Kantonaler Patentjäger-Verband in Davos wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Bündner Kantonaler Patentjäger-Verband
Der Verband bezweckt die Förderung des Jagdwesens im Allgemeinen sowie der Patentjagd im Besonderen und stellt sich durch den Zusammenschluss der Patentjäger im Kanton Graubünden die Aufgabe, für einen geordneten Patentjagdbetrieb im Kanton einzustehen. Durch Anregung und Unterstützung von Massnahmen, die der Erhaltung, der Verbesserung und dem Schutz wildgerechter Lebensräume dienen, durch Hege und Pflege sowie durch angemessene Bejagung soll der Wildbestand gesund erhalten und den örtlichen Lebensräumen angepasst werden. Der Verband hat die Aufgabe, die zur Erfüllung dieses Zweckes nötigen Erlasse und Gesetze der zuständigen Behörde vorzuschlagen und sich in allen Fragen, welche die Erhaltung, Verbesserung und den Schutz wildgerechter Lebensräume, den Wildschutz, die Jagd, die Jagdplanung und die Hege betreffen, das Mitsprache- und das Mitberatungsrecht zu sichern.