Bewertung Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan in Samedan wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan
Die selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist Inhaberin der Infrastrukturanlagen des Regionalflughafens Samedan. Sie stellt insbesondere Unterhalt, Erneuerung, Neubau und Betriebsbereitschaft der Infrastrukturanlagen des Regionalflughafens Samedan im Rahmen der durch Gesetz und Betriebskonzession der Betriebsgesellschaft begründeten Pflichten sicher und gewährleistet damit eine sichere, nachhaltige, langfristig stabile und bedarfsgerechte Anbindung des Oberengadins an den Flugverkehr, welche den Ansprüchen der Region Oberengadin gerecht wird und die Basis für Flächenflugzeuge und Helikopterflüge bildet sowie auch ein Segelflugzentrum beinhaltet. Im Besonderen hat sie den Betrieb des Regionalflughafens Samedan zu gewährleisten. Dies erfolgt durch Abschluss eines Betriebsvertrages (Leistungsauftrag) mit einer Betriebsgesellschaft, welche die Anforderungen an die Gewährleistung und Aufrechterhaltung des Flugbetriebes nach den jeweils geltenden Rahmenbedingungen und Vorschriften in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sowie im Rahmen der gültigen Konzessionen, des gültigen Be-triebsreglements, des Sachplanes Infrastruktur Luftfahrt (SIL), der Vorgaben des kantonalen Richtplanes und der Grundordnung der Gemeinde Samedan sowie entsprechender anderweitiger Vorgaben, erfüllt; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.