Bewertung Lotos Asset Management AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Lotos Asset Management AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Lotos Asset Management AG
Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung, die Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen (Execution Only Geschäfte), und damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft vermittelt und koordiniert zusätzlich Dienstleistungen von Dritten, insbesondere im Bereich von Vermögensstrukturen für Privatpersonen und Unternehmen (Family Office Services). Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang bestehen. Die Gesellschaft kann ferner alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben inklusiv der Verwaltung des eigenen Vermögens, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und den Gesellschaftszweck zu fördern, soweit damit keine bewilligungspflichtige Tätigkeit nach dem Bankengesetz, als Fondsleitung oder als Wertpapierhaus im Sinne des FINIG verbunden ist.