Bewertung KLOSTERMANN-STIFTUNG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für KLOSTERMANN-STIFTUNG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über KLOSTERMANN-STIFTUNG
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur sowie der Bildung und Erziehung in der Schweiz. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Unterstützung von Forschung und Lehre der Universität und ETH in Zürich, insbesondere auch die Vergabe von Forschungsaufträgen und Förderung der Hochschulen durch die Errichtung oder Mitfinanzierung von Lehrstühlen. 2. Unterstützung des Kunsthauses Zürich und anderen bildenden Instituten in Zürich durch die Durchführung von Ausstellungen, Vergabe von Preisen, Verteilung von Stipendien und Finanzierung von Aufträgen. 3. Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. von Kunstsammlungen. 4. Förderung von kulturellen Einrichtungen, z. B. von Theatern, Museen und Bibliotheken. 5. Unterstützung von Institutionen, die sich der Bewahrung der Kulturgüter Tier und Umwelt zum Ziel gesetzt haben, wie z.B. der Züricher Zoo. Voraussetzung der Unterstützung und/oder Förderung einer Institution oder Einrichtung ist deren gemeinnützige Zweckverfolgung.