Bewertung Swisscanto 1e Sammelstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Swisscanto 1e Sammelstiftung in Opfikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Swisscanto 1e Sammelstiftung
Die Stiftung bezweckt die ausserobligatorische berufliche Vorsorge gemäss Art.1e BVV2 für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der der Stiftung angeschlossenen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und lnvalidität. Der Anschluss des Unternehmens erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und die Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den angeschlossenen Unternehmen, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Stiftung errichtet für die einzelnen angeschlossenen Unternehmen nach objektiven Kriterien separate Vorsorgewerke. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsrisiken vollumfänglich bei in der Schweiz konzessionierten Lebensversicherungsgesellschaften abdecken, indem sie entsprechende Verträge abschliesst oder in bestehende Versicherungsverträge eintritt. Die Stiftung muss stets selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.