Bewertung Heinrich Fuhrer "Jäger"-Stiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Heinrich Fuhrer "Jäger"-Stiftung in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Heinrich Fuhrer "Jäger"-Stiftung
Die Stiftung bezweckt wie folgt in verschiedener Hinsicht gemeinnützig tätig zu sein, durch: Unterstützung von bedürftigen Personen einmalig allenfalls wiederholt, welche im berufstätigen Alter sich in finanziellen Engpässen befinden. Gewährung von Ausbildungsbeiträgen an Personen in Zweit- oder Zusatzausbildungen - in Ausnahmefällen auch an Personen in Erstausbildungen - wenn keine Eltern oder andere Erziehungsberechtigte vorhanden sind, welche diese Kosten übernehmen können. Gewährung von Darlehen für Ausbildungen, Kursbesuche, aber auch für dringlich notwendige Anschaffungen oder in Einzelfällen zur Aufstockung des erforderlichen Kapitals beim Erwerb von Wohnraum zu erschwinglichem Preis bzw. bei massvollem Marktwert (keine Luxusobjekte). Erhaltung des zinsgünstigen Wohnraums in den gewidmeten Liegenschaften der Stiftung, namentlich an der Murtenstrasse 221, 223 und 225 in Bern und Kontrolle der moderaten Mietzinse durch den Stiftungsrat mit entsprechenden Weisungen an die Liegenschaftsverwaltung. Die Mietverhältnisse sind auf diese Weise langjährig zu sichern, damit sie einerseits den Mietern als erschwingliche Wohnungen dienen und andererseits als Ertragsquelle für die Förderprojekte der Stiftung zur Verfügung stehen. Der Wert der Liegenschaften ist durch Renovationen bzw. Sanierungen zu erhalten. Für allenfalls neu erworbene Grundstücke gilt die obige Einschränkung betr. Mietzinse jedoch nicht. Die Unterstützung anderer gemeinnütziger und steuerbefreiter Stiftungen oder Organisationen, welche Zwecke im Sinne der Förderung von jungen Menschen verfolgen, jedoch keine Leistungen an Stiftungen mit eigenem breitangelegtem Fundraising. Die Stiftung hat in jedem Fall - auch bei allfällig späterer Statutenänderung - gemeinnützig zu bleiben und sie erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung ist nur im Kanton Bern tätig. Es dürfen nur im Kanton Bern domizilierte Personen, Stiftungen und Organisationen unterstützt werden.









