Bewertung Oskar Lerch Ausbildungsstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Oskar Lerch Ausbildungsstiftung in Herzogenbuchsee wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Oskar Lerch Ausbildungsstiftung
Die Stiftung unterstützt die Ausbildung von Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, vorzugsweise mit zivilrechtlichem Wohnsitz in einer Gemeinde des ehemaligen Amtsbezirkes Aarwangen (Aarwangen, Auswil, Bannwil, Bleienbach, Busswil bei Melchnau, Gondiswil, Kleindietwil, Langenthal, Leimiswil, Lotzwil, Madiswil, Melchnau, Obersteckholz, Oeschenbach, Reisiswil, Roggwil, Rohrbach, Rohrbachgraben, Rütschelen, Schwarzhäusern, Thunstetten, Untersteckholz, Ursenbach, Wynau) und in der Einwohnergemeinde Wynigen BE. Die Unterstützung erfolgt durch Ausrichtung von Stipendien, zinslosen Darlehen und weiteren Förderbeiträgen an SchülerInnen, Lernende, StudentInnen und weitere auszubildende Personen. Der Stiftungsrat kann aus wichtigen Gründen auf das Vorliegen einzelner Anspruchsvoraussetzungen, beispielsweise hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, verzichten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.