Bewertung Helfenstein Tannenhof Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Helfenstein Tannenhof Stiftung in Schenkon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Helfenstein Tannenhof Stiftung
Langfristige Erhaltung, Verwaltung, Bewirtschaftung, Förderung und Weiterentwicklung des Gutsbetriebes Tannenhof in La Ferrière BE als Familiengut Helfenstein; die Erträge aus der Stiftung sollen vorwiegend für den Unterhalt des landwirtschaftlichen Gewerbes verwendet werden; sollte aus der Stiftung mehr Gewinn resultieren als für den langfristigen Unterhalt des Tannenhofes erforderlich ist, kann dieses Geld mit dem einstimmigen Entscheid des Stiftungsrates auch für spezielle humanitäre Hilfe in den nachstehend umschriebenen Fällen eingesetzt werden: wenn eine Person unverschuldet, nicht fahrlässig oder mutwillig in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann der betreffenden Person eine nach eingehender Beurteilung des Stiftungsrates angemessene Unterstützung gewährt werden; für die berufsbezogene Ausbildung und das Studium kann der Stiftungsrat eine finanzielle Unterstützung gewähren, sofern diese mit einstimmigem Entscheid des Stiftungsrates als notwendig erachtet wird.