Bewertung MZR Gedenkstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für MZR Gedenkstiftung in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über MZR Gedenkstiftung
Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke: Die Unterstützung von gemeinnützigen, steuerbefreiten, öffentlichen und privaten Altersheimen, Heimen und anderen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Waisen, Spitälern und Pflegeeinrichtungen, Ambulanz- und Rettungsdiensten, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hilfswerken, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und sozialen Arbeit, Museen und anderen Kultureinrichtungen von allgemeinem Interesse in der Schweiz und im Ausland sowie in Einzelfällen die Unterstützung von Personen, welche erwerbsunfähig oder beschränkt erwerbsunfähig sowie unterstützungsbedürftig sind. Entsprechend ihrer Zwecksetzung kann die Stiftung Projekte, Institutionen und Personen in der Schweiz und im Ausland unterstützen. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.