Bewertung WAPUN AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für WAPUN AG in Erstfeld wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über WAPUN AG
Die Gesellschaft bezweckt das Ausführen von Arbeiten und Dienstleistungen im Bereich der Altbausanierungen und des Neubaus sowie die Entwicklung, die Herstellung und den Handel von Artikeln im Bauwesen und in der Energie-, Umwelt- und Gebäudetechnik. Im weiteren bezweckt sie den Kauf, Verkauf, die Vermietung, die Verwaltung, Sanierung und den Unterhalt von Grundstücken und Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle anderen Geschäfte tätigen, welche mit dem genannten Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, und sie kann alle Massnahmen treffen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern.