Bewertung Ronald P. Angst - Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ronald P. Angst - Stiftung in Feusisberg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ronald P. Angst - Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Ehegattin Johanna sowie allfälligen gemeinsamen Nachkommen von Ronald P. Angst in der durch seinen Tod entstehenden Notlagen zu unterstützen und mithin sicherzustellen, dass die Familie nicht auf anderweitige Unterstützung angewiesen sein wird. Der Stiftungsrat soll die an diese Lebenslage anknüpfenden Voraussetzungen bei den vorzunehmenden Ausschüttungen jeweils nach freiem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Errichtung der Familienstiftung durch letztwillige Verfügung vom 30.5.2008 des Ronald P. Angst, in Feusisberg. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.