Bewertung Mutter Meera Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Mutter Meera Stiftung in Sulgen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Mutter Meera Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Bildung und Erziehung des spirituellen Bewusstseins und der menschlichen Werte. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung verfolgt somit gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Die Stiftung kann alle Arten von Veranstaltungen organisieren, um den oben genannten Zweck zu erfüllen. Die Stiftung kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben. Die Stiftung ist im Rahmen ihrer Zwecksetzung im Inland und Ausland tätig. Die Stiftung kann insbesondere auch den Mother Meera Ashram & Japa Yoga Trust und auch andere Mutter Meera Stiftungen in Indien und in anderen Ländern unterstützen. Ein Rechtsanspruch Dritter auf die Gewährung von Stiftungsmitteln aufgrund dieser Satzung besteht nicht.