Bewertung Swiss Chocolate World GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Swiss Chocolate World GmbH in Gsteig wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Swiss Chocolate World GmbH
Die Gesellschaft bezweckt den Handel und Erwerb von Schokoladenprodukten und die Durchführung von Anlässen und Ausstellungen in Zusammenhang mit dem Tourismusmarketing für Schokolade. Ferner bezweckt die Gesellschaft den Handel mit sowie das Halten, Verwalten und Vermieten von Immobilien im In- und Ausland, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Immobilienbereich. Ferner das Vermieten und Verkaufen von Fahrzeugen aller Art sowie das Erbringen aller Dienstleistungen im touristischen Bereich. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss der Geschäftsführung Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.