Bewertung Stiftung zur Verbreitung und Förderung der Volksmusik E. Weiss
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung zur Verbreitung und Förderung der Volksmusik E. Weiss in Dübendorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung zur Verbreitung und Förderung der Volksmusik E. Weiss
Die Stiftung bezweckt, mit ihrem Vermögen und dessen Erträgen gemeinnützig zu wirken gemäss den folgenden Bestimmungen: Zweck der Stiftung ist die Förderung und Verbreitung der Volksmusik zum Wohl und Nutzen der Allgemeinheit. Die Stiftung übt ihre Förderungstätigkeit aus durch Organisation von öffentlichen Auftritten und Konzerten im Bereich der Volksmusik Küsnacht ZH und Meilen ZH. Im Einzelfall kann der Stiftungsrat, Ausnahmen bewilligen und ausnahmsweise auch Auftritte im Kanton Zürich unterstützen. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Kosten. Die Förderung erfolgt nach Ermessen des Stiftungsrates und ohne jeden Rechtsanspruch. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.