Bewertung TopPharm Apotheken und Drogerien Genossenschaft
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für TopPharm Apotheken und Drogerien Genossenschaft in Münchenstein wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über TopPharm Apotheken und Drogerien Genossenschaft
Die Genossenschaft unterstützt ihre Genossenschafter (im Folgenden «Mitglieder») in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung bei der Führung unabhängiger Apotheken und Drogerien unter der Dachmarke «TopPharm» in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Sie anerkennt und respektiert die regionalen Ausprägungen und lokalen Besonderheiten ihrer Mitglieder und unterstützt diese dabei, - ihre Unabhängigkeit zu wahren und zu stärken; - qualitativ hochstehende Gesundheitszentren zu betreiben; - finanziell erfolgreich und für die Zukunft gerüstet zu sein; - ihr Wissen und ihre Kräfte zum eigenen und gegenseitigen Nutzen sowie zum Nutzen der Genossenschaft einzusetzen; - dafür zu sorgen, dass das Berufsbild, die Berufsethik und die Aus- und Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker, der Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit sowie der Drogistinnen und Drogisten weiterhin ein hohes Ansehen geniessen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen. Die Genossenschaft oder deren Tochtergesellschaften können an Apotheken und Drogerien vorübergehend Mehrheitsbeteiligungen erwerben, halten und veräussern, soweit dadurch die übrigen Bestimmungen des Zwecks nicht beeinträchtigt werden.









