Bewertung Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin
Der Verein: fördert wissenschaftlich und praktisch die forensisch-wissenschaftlichen Belange, denen sich ihre Sektionen widmen; stellt ein qualifiziertes Angebot rechtsmedizinischer und anderer forensisch wissenschaftlicher Dienstleistungen bereit; berät eidgenössische und andere Behörden in forensisch-wissenschaftlichen Belangen; vertritt diese Belange in den Organen der Verbindung der Schweizer Ärzte FMH und anderen Organisationen; fördert und koordiniert die Aus-, Weiter- und Fortbildung; nimmt Kontakte mit nationalen und internationalen Fachgesellschaften auf und pflegt diese; nimmt die standespolitischen Interessen ihrer Mitglieder wahr; fördert die freundschaftlichen Beziehungen unter ihren Mitgliedern; Betreibt im Auftrag der Kantone (Art. 5g Abs. 2 VZV) ein verkehrsmedizinisches Fortbildungszentrum; Verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.