Bewertung Sustainable Real Estate Investments SICAV
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Sustainable Real Estate Investments SICAV in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Sustainable Real Estate Investments SICAV
Ausschliesslicher Zweck der SICAV ist die Verwaltung ihres Vermögens, beziehungsweise des Vermögens ihrer Teilvermögen, als einer kollektiven Kapitalanlage gemäss KAG und seiner Verordnungen (die "Kollektivanlagegesetzgebung") sowie die Äufnung des Anlegeraktienkapitals und die Vertriebstätigkeit für ihre Anlegeraktien. Die SICAV investiert das/die Anlegerteilvermögen (Unternehmerteilvermögen und Anlegerteilvermögen) in ein diversifiziertes Portfolio von Immobilien für die private Nutzung (Wohnungen) oder die gewerbliche Nutzung (Gewerberäume) in der Schweiz. Zur Erreichung dieses Ziels investiert die SICAV in Immobilienwerte gemäss Art. 59 KAG, das heisst insbesondere in: a) Grundstücke einschliesslich Zugehör; b) Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften, deren Zweck einzig der Erwerb und Verkauf oder die Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke ist, sofern mindestens zwei Drittel ihres Kapitals und der Stimmen in der SICAV vereinigt sind; c) Anteile an anderen Immobilienfonds und börsenkotierten Immobilieninvestmentgesellschaften bis höchstens 25 % des Gesamtvermögens der SICAV. Die SICAV kann darüber hinaus in dem durch das Anlagereglement genehmigten Umfang ihr Vermögen oder das ihrer Teilvermögen ganz oder teilweise anlegen. Die Anlagepolitik und ihre Beschränkungen sowie die Anlagetechniken und -instrumente sind detailliert im Anlagereglement geregelt. Der Verwaltungsrat der SICAV verfolgt die Politik, das Unternehmerteilvermögen in kurzfristige festverzinsliche Effekten und kurzfristig verfügbare Mittel im Sinne des Anlagereglements zu investieren. Die SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist. Die SICAV kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet.