Bewertung Simon und Charlotte Frick - Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Simon und Charlotte Frick - Stiftung in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Simon und Charlotte Frick - Stiftung
Die Stiftung hat den Zweck, die ihr gehörenden Gemälde leihweise und unentgeltlich der Stiftung St. Galler Museen zu Handen des Kunstmuseums für die allgemeine Besichtigung auf unbeschränkte Dauer zur Verfügung zu stellen, damit durch diese Bereicherung das Interesse unseres Volkes am Kunstmuseums weiterhin gefördert wird. Ein Teil der in den nachstehenden Bestimmungen aufgeführten Bilder kann der Stiftungsrat verkaufen, um an deren Stelle andere Bilder der Schweizerkünstler des 19. und 20. Jahrhunderts anzuschaffen und dem Kunstmuseum zur Ausstellung dauernd zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise ist der Stiftungsrat dafür besorgt, dass die Bilder der Stiftung stets der öffentlichen Besichtigung zugänglich sind. Die leihweise Übergabe dauert so lange, als die Stiftung St. Galler Museen oder ihr Rechtsnachfolger besteht und die Gemälde im Kunstmuseum durch die Öffentlichkeit besichtigt werden können (vgl. Art. 11).