Bewertung ELF Partners Group AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für ELF Partners Group AG in Sarnen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über ELF Partners Group AG
Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer allgemeinen Geschäftsstrategie im In- und Ausland Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Betriebsstätten errichten und sich an anderen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligen, solche beraten, steuern und koordinieren sowie deren Geschäfte führen. Des Weiteren ist der Gegenstand die strategische Führung, Steuerung und Koordination von Tochtergesellschaften im Rahmen einer geschäftsleitenden Holding und von Drittunternehmen (insbesondere durch Erbringung von entgeltlichen administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen) und deren langfristige Wertsteigerung, sowie allgemein die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen gleich welcher Rechtsform auszugliedern. Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben oder veräussern, sie unter einheitliche Leitung zusammenfassen und Unternehmensverträge mit ihnen schliessen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Sachwerte des Anlagevermögens wie beispielsweise Grundstücke und Immobilien zu erwerben, die Planung und Realisierung von Sachwertprojekten aller Art durchzuführen, die Projektweiterentwicklung zu betreiben, das strategische und operative Sachwertemanagement (Investment-, Portfolio-, Asset-, Property- und Facilitymanagement) zu übernehmen, diese zu verkaufen und alle damit in Zusammenhang stehenden operativen Geschäfte (beispielsweise Beratungs-, Bewertungs- und Finanzierungstätigkeiten) zu tätigen, samt damit zusammenhängender Dienstleistungen und Geschäfte, in allen Phasen der Wertschöpfungskette, über den gesamten Sachwertelebenszyklus auf eigene oder fremde Rechnung. Zusätzlich ist die Gesellschaft berechtigt die Entwicklung und Beurteilung von Finanzierungsmodellen und gesellschaftsrechtlichen Konzeptionen sowie die technische und wirtschaftliche Prüfung (Due Diligence) von Sachwerteprojekten und -transaktionen, soweit diese Tätigkeiten nicht anderen Berufsgruppen vorbehalten sind, durchzuführen. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck und die allgemeine Geschäftsstrategie unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks und der Geschäftsstrategie erforderlichen oder zweckmässigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Durchführung der Tätigkeiten liegt im freien Ermessen der Gesellschaft und deren Vertretungsorgane, inhaltliche Beschränkungen jedweder Art bestehen nicht. Abweichungen von der allgemeinen Geschäftsstrategie sind, soweit diese der Förderung entsprechend dienen, zulässig. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.