Bewertung FX Prime AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für FX Prime AG in Wollerau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über FX Prime AG
Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung und Anlageberatung von individuellen Portfolios sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Die Gesellschaft kann Patente, Marken, Muster, Modelle und andere geistige Schutzrechte entwickeln, anmelden und hinterlegen sowie Lizenzen vergeben, verwalten und erwerben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im ln- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Ferner kann die Gesellschaft ihrer direkten oder indirekten Muttergesellschaft sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für eigene Verbindlichkeiten sowie für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere, Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen und Schadloshaltungserklärungen. Die Gesellschaft darf Leistungen auch im Interesse anderer Konzernmitglieder erbringen, dies auch zu Vorzugskonditionen, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken.