Bewertung TWINT AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für TWINT AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über TWINT AG
Die Gesellschaft hat zum Hauptzweck Entwicklung, Vermarktung, Betrieb, Unterhalt, Weiterentwicklung eines Zahlungssystems für mobile Endgeräte. Zudem kann die Gesellschaft die Tätigkeit als lssuer im Rahmen dieses Zahlungssystems ausüben. Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen Patente, Marken-, Urheber-, Design- und alle übrigen Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann zur Förderung des Hauptzwecks im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Beteiligungen und Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Des Weiteren kann die Gesellschaft zur Förderung des Hauptzwecks Finanzierungen jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und/oder in Anspruch nehmen und insbesondere Darlehens- oder Sicherungsgeschäfte mit oder zugunsten von direkten oder indirekten Tochter- oder anderen Konzerngesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann zudem zur Förderung des Hauptzwecks Management- Dienstleistungen und Administrativdienstleistungen für Tochter- oder andere Konzerngesellschaften erbringen. Die Gesellschaft kann alle weiteren Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen.