Bewertung Mediasens AG, Schaan, Zweigniederlassung Zürich
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Mediasens AG, Schaan, Zweigniederlassung Zürich in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Mediasens AG, Schaan, Zweigniederlassung Zürich
Planung von Audio-/Video- und Multimediaanlagen (ohne Elektroplanung); Reparatur und Installation von sowie Handel mit Hard- und Software; Installation, Vermietung und Reparatur von sowie Handel mit professionellen Audio-, Video- und Multimediaprodukten, Radio-/TV-,Theater-, Veranstaltungs-, Beschallungs-, Beleuchtungs-, Bühnen- und Kongresstechnik; Produktion von Radio- und TV-Sendungen; Handel mit und Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern. Der Zweck der Gesellschaft umfasst Handels- und Rechtsgeschäfte aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte, vorbehaltlich jener Tätigkeiten, welche gemäss spezialgesetzlicher Regelung einer Bewilligung bedürfe.