Bewertung GIE AXA, Paris, Zweigniederlassung Schweiz, Winterthur
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Sterne-Bewertung:
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Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für GIE AXA, Paris, Zweigniederlassung Schweiz, Winterthur in Winterthur wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über GIE AXA, Paris, Zweigniederlassung Schweiz, Winterthur
Die GIE hat zwecks Förderung oder Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten ihrer Mitglieder oder zur Verbesserung des Ergebnisses aus dieser Aktivität die Zusammenlegung der gemeinsamen Dienste der Mitglieder zum Ziel. Zu diesem Zweck stellt die GIE ihren Mitgliedern Beratungen, Leistungen und technischen Support in den nachstehend aufgeführten Bereichen zur Verfügung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):Corporate Finance, Planung und Strategische Studien der Gruppe, Finanz- und Cash-Management, Ratings, Budgetplanung und Ergebnisse, Unterstützung bei der operativen Tätigkeit und der Entwicklung, Audit, Unterstützung bei rechtlichen und steuerlichen Fragen, HR-Management, interne Unternehmenskommunikation, externe Kommunikation und Marketing, technische Hilfestellungen in den Bereichen Leben und Nicht-Leben, Unterstützung bei der Umsetzung von AXA Way, Unterstützung bei der Durchführung des Intranet-Projekts, Europäische Angelegenheiten, IT-Politik, Unterstützung beim Aushandeln von Kaufvereinbarungen. Zu diesem Zweck ist die GIE befugt, die zum Erlangen ihrer Ziele erforderlichen Handlungen auszuführen. Ergänzend und im Rahmen spezifischer Vereinbarungen kann die GIE dieselben Leistungen auch für Gesellschaften der AXA Gruppe erbringen, die nicht GIE-Mitglied sind. In solchen Vereinbarungen sind insbesondere die Modalitäten der Fakturierung dieser Leistungen zu regeln.