Bewertung Büchi Treuhand & Immobilien AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Büchi Treuhand & Immobilien AG in Bülach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Büchi Treuhand & Immobilien AG
Die Tätigkeit der Gesellschaft umfasst die Durchführung und Übernahme von Treuhandgeschäften aller Art, insbesondere Buchhaltungsmandate. Beratung in Sachen Finanz- und Rechnungswesen, Steuer- und Versicherungsanliegen. Übernahme von Dienstleistungs- und Verwaltungsmandaten der Treuhand- und Immobilienbranche. Die Gesellschaft kann sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann auf eigene Rechnung oder im Namen Dritter Liegenschaften im In- und Ausland erwerben, veräussern oder verwalten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Zur Errichtung von Zweigniederlassungen ist der Verwaltungsrat ermächtigt.