Bewertung Nordish House GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Nordish House GmbH in Hochdorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Nordish House GmbH
Handel mit Wohnaccessoires, Innendekorationsartikeln, Gerätschaften und Möbeln zur Gestaltung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie mit Waren aller Art und Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Wohn- und Geschäftsraumgestaltung; Betrieb von Restaurations- und Eventlokalen sowie Verkauf von und Handel mit dazugehörenden Waren aller Art; sie kann die Geschäftsführung für andere Unternehmen übernehmen und ihre Geschäfte durch andere Unternehmen ausführen lassen; Erwerb, Belastung, Halten und Veräusserung von Grundstücken; Erwerb, Verwertung, Gewährung und Veräusserung von Patenten, Patentrechten, Marken, Warenzeichen, Markenschutzrechten, Lizenzen und anderen Immaterialgüterrechten; Handel mit Waren aller Art. Nebenleistungspflichten gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.