Bewertung Fondation Berry
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Fondation Berry in St. Moritz wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Fondation Berry
Die Stiftung bezweckt auf ausschliesslich gemeinnütziger Grundlage die Förderung des Gedenkens an den Arzt, kritischen Denker und Künstler Peter Robert Berry II (1864-1942), sowie an seinen Vor- und Nachfahren und das Bewahren des Schaffens dieser Personen in der Öffentlichkeit. Zur Erreichung dieses Zwecks kann die Stiftung u.a. eine Sammlung von Werken, Zeitdokumenten und anderen Objekten dieser Personen anlegen, ein Museum, ein Archiv sowie eine Bibliothek über das Leben und Schaffen dieser Personen und ihrer Zeit in St. Moritz sowie von anderen Protagonisten errichten und betreiben oder andere Tätigkeiten in diesem Bereich entfalten, wie bspw. die Kooperation mit Organisationen mit ähnlichem Zweck. Die Stiftung kann in der gesamten Schweiz und im Ausland tätig werden. Sie ist konfessionell neutral und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Im Rahmen des Stiftungszwecks ist es zulässig, einzelne Kunstobjekte aus dem Stiftungsvermögen zu verkaufen. Nicht vom Stiftungszweck erfasst sind die Erhaltung und Pflege von Werken und anderen Objekten, die überwiegend privat verwendet und nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.