Bewertung WeylChem Switzerland AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für WeylChem Switzerland AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über WeylChem Switzerland AG
Die Gesellschaft bezweckt Forschung, Fabrikation und Vertrieb im Bereich von chemischen, biotechnologischen und verwandten Produkten sowie Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Des Weiteren bezweckt die Gesellschaft die Erbringung von Management-Dienstleistungen, insbesondere die Beratung administrativer, finanzieller, rechtlicher, technischer und wissenschaftlicher Art. Die Gesellschaft kann Patente und Know-How erwerben, verwerten und veräussern und ihre Tätigkeit auf verwandte Branchen ausdehnen, aber nicht ausschliesslich für die Feinchemieunternehmen der International Chemical Investors Group, soweit dies keiner besonderen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Für Tätigkeiten, welche einer behördlichen Genehmigung unterliegen, ist die vorherige Zustimmung der Generalversammlung erforderlich. Die Gesellschaft darf sich, nach vorheriger Zustimmung der Generalversammlung, an anderen in- und ausländischen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder erwerben oder hierin die Geschäftsführung oder Haftung übernehmen sowie Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft kann an Konzernfinanzierungen teilnehmen, insbesondere indem sie ihren direkten oder indirekten Aktionären oder anderen Konzerngesellschaften Kredite gewährt oder für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Sicherheiten aller Art gewährt, auch wenn diese Kredite oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse ihrer direkten oder indirekten Aktionäre oder anderen Konzerngesellschaften liegen und unentgeltlich gewährt werden.