Bewertung Stiftung Hockey Academy
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Hockey Academy in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Hockey Academy
Die Stiftung bezweckt die ganzheitliche Förderung von Kindern und Jugendlichen im Eishockey-Sport für den Breiten- und Spitzensport und leistet dafür finanzielle Unterstützung. Die ganzheitliche Förderung umfasst dabei die schulische, berufliche, persönliche und sportliche Ausbildung von sportbegeisterten Jugendlichen im Alter von 6 - 20 Jahren. Die finanzielle Unterstützung kann Kindern und Jugendlichen für den Breiten- und Spitzensport zu gute kommen. Sie kann Kindern und Jugendlichen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern und ihrer Herkunft gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung ist möglich für Kinder und Jugendliche mit Domizil aus der ganzen Schweiz. In erster Linie werden Jugendliche aus den Kantonen der Innerschweiz, Aargau, Bern und Basel-Stadt unterstützt (Region Innerschweiz gemäss Definition des Schweizer Eishockey-Verbandes). Die Stiftung kann zur Förderung des Stiftungszweckes u.a. wie folgt tätig werden: Für Begünstigte ganz oder teilweise Kosten von Schulungs-, Beherbergungs- und Versorgungseinrichtungen übernehmen; Für Begünstigte weitere zweckgebundene Unterstützungsleistungen und Stipendien in diesem Zusammenhang ausrichten; Mit anderen Organisationen - unabhängig von ihrer Rechtsform - zusammenarbeiten, wenn dies dem Stiftungszweck dienlich sein kann; Neue oder bestehende Bildungsangebote und -Einrichtungen unterstützen; Sie kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen (z.B. das Halten von Beteiligungen), soweit sich diese mit dem vorgenannten Zweck vereinbaren lassen. Die Stiftung hat ausschliesslich gemeinnützigen und z.T. öffentlichen Charakter und verfolgt keinerlei kommerzielle Zwecke. Die Stifterin behält sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 2 ZGB vor.