Bewertung Genossenschaft Lindenbach
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Genossenschaft Lindenbach in Obfelden wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Genossenschaft Lindenbach
Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe für ihre Mitglieder Wohnmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die dem Einzelnen individuelle Freiräume überlässt, aber auch Gemeinschaftsräume vorsieht, welche das gemeinsame Zusammenleben fördern. Die Genossenschaft will den zukünftigen Bewohner/Innen die nötigen Strukturen für den Kauf, den Bau und die Verwaltung der Liegenschaften und für die organisatorischen Belange des gemeinsamen Zusammenlebens zur Verfügung stellen. Die Genossenschaft kann Liegenschaften erwerben und veräussern, Bauten errichten und renovieren, Räume vermieten und mieten und Liegenschaften verwalten. Sie kann insbesondere ihre Liegenschaften in Stockwerkeigentum aufteilen und einzelne Stockwerkeinheiten an ihre Mitglieder veräussern. Die Genossenschaft kann sich an Institutionen gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung beteiligen und solche Institutionen fördern.









