Bewertung Verein youturn
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein youturn in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein youturn
Der Zweck des Vereins ist die Führung eines individuell begleiteten Wohnangebotes für Jugendliche und junge Erwachsene. Es handelt sich dabei um ein ganzheitliches Angebot, welches Wohn-, Berufs- und Lebenshilfen umfasst, namentlich betreffend betreutes Wohnen mit betreuten Wohnplätzen (Wohngruppen). Ziel ist es, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen so zu begleiten, dass sie Ihr Leben in allen Bereichen selbstständig und autonom gestalten können. Dies betrifft sowohl den ambulanten, wie auch den stationären Bereich. Der Verein bezweckt den Aufbau eines entsprechenden Netzwerkes, mit Schwerpunkt in der Region Nordwestschweiz, aber auch in der ganzen Schweiz. Der Verein kann zur Umsetzung seines Zweckes mit öffentlichen Institutionen zusammenarbeiten im Sinne von Auftraggebern, namentlich mit Gemeinden und Kantonen und/oder vergleichbaren Institutionen. Bezüglich solcher Kooperationen kann der Verein sich an entsprechende gesetzliche Vorgaben (etwa betreffend Bewilligung als Leistungserbringer für den Kanton Basel-Stadt, Erziehungsdepartement, Fachstelle Jugendhilfe) halten. Diesbezüglich kann der Verein namentlich Rahmenvereinbarung mit entsprechenden Institutionen (etwa kantonales Erziehungsdepartement, Fachstelle Jugendhilfe) abschliessen. Der Verein kann zur Umsetzung seines Zweckes betreffend Wohngruppen und betreutes Wohnen Dritte, namentlich als Arbeitnehmer anstellen und/oder anderweitig Verträge mit Dritten abschliessen.