Bewertung Verein Kanisiusschwestern
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein Kanisiusschwestern in Fribourg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein Kanisiusschwestern
Die vom Gründer der Kongregation übertragene apostolische Sendung verpflichtet, den Frauen und Männern aller Zeiten, das Wort Gottes durch das Mittel der Presse zu verkünden und durch Werke der Caritas, besonders der religiös-sozialen Hilfe für die Jugend und die Familien tätig zu sein. Die Frohbotschaft verkünden im Geist der Einfachheit, der Freude und der Verfügbarkeit der Familie von Nazareth. Zur Stärkung der Gemeinschaft und des geschwisterlichen Zusammenlebens, die ständige Weiterbildung der Mitglieder fördern, auf der Basis der eucharistischen, marianischen und kirchlichen Spiritualität. Den Ordensmitgliedern der Kongregation der Kanisiusschwestern die menschliche, spirituelle, kulturelle, soziale, berufliche Ausbildung und deren Unterhalt, insbesondere der Kranken und Betagten, sicher zu stellen, gemäss den Grundrechten der menschlichen Person. Can. 659. Für die Erfüllung des Zweckes kann der Verein besondere Institutionen schaffen und diesen bestimmte Aufgaben übertragen.