Bewertung Städtisches Korn- und Lagerhaus Rorschach
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Städtisches Korn- und Lagerhaus Rorschach in Rorschach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Städtisches Korn- und Lagerhaus Rorschach
Einlagerung von Gütern aller Art, soweit der Raum dazu ausreicht. Feuergefährliche, insbesondere zur Selbstentzündung geneigte, explosionsfähige, stark ätzende sowie andere Waren, welche ihres Geruches wegen oder sonstwie nachteilig einwirken, sind von der Lagerung ausgeschlossen. Einlagerung von Fleisch, Südfrüchten, Konserven, Flaschenweinen etc. in isolierten Kühlräumen. Vermietung von Räumen und Lagerplätzen, nach besonderen Mietverträgen. Uebertragung, Weiterbeförderung (Réexpedition) und Versendung eingelagerter oder der Verwaltung übergebener Güter ins In- und Ausland. Verzollung der einzulagernden Güter nach schriftlichen Weisungen der Lagernehmer. Besorgung der mit den eingelagerten Waren vorzunehmenden Manipulationen, soweit die Möglichkeit hiefür vorhanden ist. Konstatierung des Qualitätsgewichtes bei Getreide. Aufbewahrung, Behandlung und Versand von leeren Säcken. Annahme von Gütern auf Transitlager; hiefür gelten die Vorschriften des eidg. Bundesgesetzes vom 28. Juni 1893 über das Zollwesen, wie sie in der Vollziehungsverordnung vom 12. Februar 1895 enthalten sind. Besorgung von Belehnungsvermittlungen auf Waren. Besorgung von Verkäufen für eingelagerte Waren für Rechnung und Gefahr der Auftraggeber.