Bewertung SKYDIVE ZÜRICH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für SKYDIVE ZÜRICH in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über SKYDIVE ZÜRICH
Ziel des Vereins ist a) die Zusammenfassung von brevetierten Fallschirmsportspringern zur Ausübung des Sportes im Bereiche Zürich; b) die Förderung des Ansehens des Fallschirmsportes in der Öffentlichkeit; c) die Aufrechterhaltung des Ausbildungsstandes der Mitglieder; d) die Vertiefung des kameradschaftlichen Geistes unter Fallschirmspringern auch ausserhalb leistungs- und wettbewerbsbezogener Aktivitäten. Zu diesem Zwecke e) betreibt der Verein nach Möglichkeiten die Infrastruktur zum Sprungbetrieb (Bei Sprungbetrieb ab Flugplatz Speck-Fehraltorf unter Berücksichtigung möglicher Auflagen der Fluggruppe Zürcher Oberland, FGZO); f) organisiert der Verein nach Interessenlage und Möglichkeiten Anlässe im Sinne der Vereinszielsetzung Art. 2 lit. a-d.