Bewertung Gemeinde Kesswil
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Bewertung
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Die Konsumentenbewertung für Gemeinde Kesswil in Hafenstrasse 1, 8593 Kesswil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gemeinde Kesswil
Die frühesten Daten liefern vor Kesswil gefundene Steinbeile aus der jüngeren Steinzeit. In der Römerzeit gehörte unsere Gegend zur Provinz Raatia.
Die erste urkundliche Erwähnung von Chezzinwillare (= Weiler des Chesso) datiert vom 4. Juni 817, als Kaiser Ludwig der Fromme, ein Sohn Karis des Grossen, u.a. eine Manse in Kesswil (d.h. ein Gut von etwa 12 Hektaren) an das Kloster St. Gallen überträgt. Dieses erwirbt weitere Güter und verleiht sie als Lehen weiter. Die meisten Einwohner sind vom Mittelalter bis in die Neuzeit Lehensleute (Gottesleute) der Klöster St. Gallen oder Münsterlingen oder sind nach Konstanz zinspflichtig. Die Vogtrechte tritt St. Gallen 1413 an die Klosterfrauen von Münsterlingen ab, beansprucht sie aber 1498 erneut.
Mit Vertrag vom 26. Januar 1501 regeln die Vll eidgenössischen Orte und der Fürstabt von St. Gallen die Gerichtsbarkeiten. Der Abt übt die niedere Gerichtsbarkeit aus; die Eidgenossen sind die Landesherren (Landvogt in Frauenfeld). 1506 legt Abt Franziskus die Offnung (das Dorfrecht) fest.