Bewertung Gemeinde Oberdorf
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Gemeinde Oberdorf in Dorfmattstrasse 6, 4436 Oberdorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gemeinde Oberdorf
Die Einwohnergemeinde Oberdorf hat die ordentliche Gemeindeorganisation. Pro Jahr finden 4 - 5 Einwohnergemeindeversammlungen statt. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie entscheidet über alle Geschäfte, die ihr laut Gesetz und Gemeindeordnung vom Gemeinderat zu unterbreiten sind. Sie findet in der Regel in der Aula der Sekundarschule statt. Nach der Gemeindeordnung können fünf Prozent der Stimmberechtigten eine ausserordentliche Versammlung verlangen.
Die Einladungen mit den jeweiligen Traktanden und den dazugehörenden Erläuterungen werden in einem Mitteilungsblatt dem/der Stimmbürger/In 14 Tage vor der Gemeindeversammlung durch die Post zugestellt. Ebenfalls wird in der "Oberbaselbieter Zeitung", dem amtlichen Organ der Gemeinde, mittels Inserat auf die jeweilige Gemeindeversammlung aufmerksam gemacht. Weitere Unterlagen zu den Geschäften sowie das Protokoll der letzten Versammlung kann der Stimmbürger auf der Verwaltung zu den Schalteröffnungszeiten einsehen.