Bewertung Gemeinde Trüllikon
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Gemeinde Trüllikon in Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gemeinde Trüllikon
Ausgrabungen am Hattlenbuck (Trüllikon) und Schlossberg (Rudolfingen) bezeugen, dass das Gemeindegebiet spätestens zur Bronzezeit besiedelt war. Aus römischer Zeit sind Gutshöfe am Cholfirst und Wachttürme am Rhein nachgewiesen worden. Nach dem endgültigen Rückzug der Römer im Jahre 454, wurde unsere Gegend von den Allemannen besiedelt.
Die Ortsbezeichnung Trüllikon geht zurück auf die Siedlung der Leute des Trullo; Rudolfingen: Siedlung der Leute des Rudolf. Wildensbuch gilt als fränkische Siedlung und stammt von Buchenwald des Willigis. Aus dem Jahr 858 stammt die erste urkundliche Erwähnung unserer Dörfer: das Kloster Rheinau erhielt vom allemannischen Edelmann Wolvene Grundbesitz in Trullinchiva, Ruadolvinga und Willigisbuoh. Während Trüllikon und Wildensbuch beim Kloster Rheinau blieben, wurde Rudolfingen später an die Abtei Reichenau und dann ans Kloster Sankt Katharinental veräussert, wobei Rudolfingen aber bis 1798 eine eigene Gerichtsherrschaft bildete.
In Trüllikon gelangte die Gerichtsherrschaft 1662 an die Zürcher Familie Bürkli, die im "Schloss" ihre Residenz hatte. Mit der Übernahme der Grafschaft Kyburg durch die Stadt Zürich im Jahr 1452 ging die hohe Gerichtsbarkeit über Trüllikon ebenfalls nach Zürich. Die Gemeinde Trüllikon gehörte bis 1798 zum Ausseramt der Landvogtei Kyburg. Während der Helvetik und Mediationszeit wechselte die Einteilung Trüllikons vom Distrikt Benken zum Bezirk Winterthur und 1831 zum Bezirk Andelfingen.
Nebst den heutigen Zivilgemeinden Rudolfingen und Wildensbuch gehörte auch noch Truttikon zur politischen Gemeinde Trüllikon. 1878 gelangte Truttikon aber durch eine Volksabstimmung wieder in den Rang einer selbstständigen Gemeinde.
Unverändert blieb das Kirchengebiet, nach wie vor bilden Trüllikon und Truttikon zusammen eine evangelisch-reformierte Kirchgemeinde.