Bewertung Gemeinde Truttikon
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Gemeinde Truttikon in Hinterdorfstrasse 2, 8467 Truttikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gemeinde Truttikon
Die Gemeinde liegt im Zürcher Weinland in einer schwach hügeligen Landschaft. Von der Gemeindefläche dienen 64.5% der Landwirtschaft, 28.5% ist mit Wald bedeckt, 1.8% ist Verkehrsfläche und 4.8% Siedlungsgebiet.
Truttikon wurde als Truttaninchova erstmals im Jahr 858 urkundlich erwähnt. Damals gingen durch eine Schenkung gingen Ländereien in Truttikon an das Kloster Rheinau über.
Im Jahr 1556 wurde Truttikon an das Augustinerkloster Kreuzlingen verkauft, dem es bis ins Jahr 1798 gehörte. Die Gemeinde war Teil der Grafschaft Kyburg und kam in Folge durch Erbgang 1452 zur Stadt Zürich. Durch Beschluss des Kantonsrates wurde die bestehende Zivilgemeinde auf den 1. Januar 1879 in den Stand einer politischen Gemeinde erhoben.