Bewertung Verein Kloster Kappel
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein Kloster Kappel in Kappel am Albis wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein Kloster Kappel
Der Verein hat zum Hauptzweck: a) den Bestand des Grundbesitzes und der Gebäude der Domäne "Kloster Kappel" zu erhalten, zu pflegen und diese zeitgemäss weiter zu entwickeln; b) den Landwirtschaftsbetrieb selbst oder durch einen Pächter zu führen; c) der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich geeignete Liegenschaften und Räumlichkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen; d) die gesamtkirchlichen Aufgaben mitzutragen. Die Nutzung von Liegenschaften und Räumlichkeiten des Vereins durch die Evangelisch-reformierte Landeskirche wird durch Vertrag geregelt. Der Verein kann auf der Domäne "Kloster Kappel" weitere Tätigkeiten ausüben oder ausüben lassen, soweit sie mit dem Charakter der Domäne als ein wichtiges geschichtliches Kulturgut und den Interessen der Landeskirche vereinbar sind. Die Aufnahme einer weiteren Tätigkeit in diesem Sinn bedarf des Einvernehmens mit der Landeskirche, solange der Verein ihr im Sinn von lit. c) Liegenschaften und Räumlichkeiten zur Verfügung stellt.