Bewertung Evelyn und Herbert Axelrod-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Evelyn und Herbert Axelrod-Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Evelyn und Herbert Axelrod-Stiftung
Absicht der Stifter ist es, eine Stiftung zu gründen, welche einerseits Kunst und Musik fördert, andererseits auch im medizinischen Bereich Beiträge leisten soll. Die Stiftung bezweckt nationale und internationale, öffentliche oder private Institutionen und Körperschaften zu unterstützen, welche sich vorwiegend mit Kunst und Musik, Musikwissenschaften oder Musikgeschichte befassen. Darunter fallen Museen, Konservatorien, Musikschulen, Opern, Theater oder Institutionen und Körperschaften ähnlichen Charakters. Ausserdem bezweckt die Stiftung nationale und internationale Institutionen und Körperschaften im medizinischen Bereich zu unterstützen, wie namentlich öffentliche oder private Spitäler oder Institutionen und Körperschaften ähnlichen Charakters. Zu diesem Zweck kann die Stiftung Kosten für bestimmte Anschaffungen der obgenannten Institutionen übernehmen, oder ihnen Barbeträge und/oder Vermögenswerte, insbesondere Musikinstrumente, zukommen lassen.