Bewertung Raiffeisen Sozialstiftung Oberwallis - RSOW
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Raiffeisen Sozialstiftung Oberwallis - RSOW in Ried-Brig wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Raiffeisen Sozialstiftung Oberwallis - RSOW
Gewährung von Spontanhilfe in Form von Finanzierungsbeihilfen an in wirtschaftliche Not geratene Familien im Oberwallis; Zusammenarbeit mit allen im Oberwallis tätigen lokalen, regionalen, kantonalen und schweizerischen Wohltätigkeitswerken und -organisationen, welche von der Stiftung für ihre Hilfeleistungen im vorgenannten Sinne - die sie im Oberwallis erbringen - unterstützt werden können; die Hilfe in finanzielle Notsituationen erfolgt subsidiär, d.h. falls und solange nicht die öffentliche Hand oder andere Organisationen angemessen rasche Hilfe leisten; der Kreis der Unterstützungsberechtigten sowie Voraussetzungen, Arten, Umfang und Dauer der Unterstützung werden im Stiftungsreglement festgelegt.