Bewertung GSB Personalvorsorge
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für GSB Personalvorsorge in Bischofszell wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über GSB Personalvorsorge
Die GSB Personalvorsorge bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, vorübergehende oder dauernde Erwerbsunfähigkeit zu versichern. Betriebe der Industrie, des Handels, des Gewerbes, der Dienstleistungen und der freien Berufe können sich zur Durchführung ihrer beruflichen Vorsorge der GSB Personalvorsorge anschliessen. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der angeschlossenen Betriebe und ihre Angehörigen und Hinterlassenen. Die GSB Personalvorsorge kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Ausser zu Vorsorgezwecken darf die GSB Personalvorsorge keinesfalls zu Leistungen herangezogen werden, zu denen die der GSB Personalvorsorge angeschlossenen Arbeitgeber oder deren Rechtsnachfolger gesetzlich verpflichtet sind. Ausgeschlossen sind ferner Leistungen, die ein Entgelt für geleistete Arbeiten darstellen oder lohnähnlichen Charakter haben (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke). Der Stiftungsrat kann in besonderen Reglementen den Kreis der Destinatäre, sowie Art und Umfang der Vorsorgeleistungen im Rahmen ihres Zweckes näher umschreiben. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die GSB Personalvorsorge bei einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft geeignete Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.