Bewertung Pensionskasse JURA
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Pensionskasse JURA in Aarau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Pensionskasse JURA
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer sowie für deren Angehörige und Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod: der JURA-Holding, mit Sitz in Aarau; mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmen und Tochtergesellschaften; und von Unternehmen, welche mit der JURA-Holding wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden waren und von dieser rechtlich verselbständigt und/oder veräussert worden oder mit einem anderen Unternehmen fusioniert worden sind. Gemäss Entscheid des Stiftungsrats können auch das übernehmende Unternehmen und dessen Tochtergesellschaften der Stiftung angeschlossen werden, sofern das übernehmende Unternehmen mit dem übernommenen Unternehmen wirtschaftlich oder finanziell verbunden ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.