Bewertung Pensionsfonds CH Media
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Pensionsfonds CH Media in Aarau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Pensionsfonds CH Media
Die Stiftung dient auf freiwilliger Basis der Ergänzung der bereits zu Gunsten der Arbeitnehmer der CH Media Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie ihrer Hinterbliebenen bestehenden privaten und öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, gegen die wirtschaftlichen Folgen von unverschuldeten Notlagen, Alter, Invalidität, Krankheit und Tod. Die Stiftung bezweckt ferner die Schaffung von Reserven zur Ermöglichung und Sicherstellung der der CH Media Holding AG oder ihrer Tochterfirmen obliegenden Leistungen, wie Sparraten, Risikoprämien etc. an die Personalvorsorgestiftung in Notfällen und In Zeiten schlechten Geschäftsganges. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die CH Media Holding AG und deren Tochterfirmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind oder denen lohnähnlicher Charakter zukommt, wie z.B. Teuerungszulagen, Familienzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung zugunsten der Arbeitnehmer geeignete Versicherungen abschliessen oder in bereits bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei sie in allen Fällen Versicherungsnehmerin sein muss. In die Fürsorge können auch Arbeitnehmer von neuen Tochterfirmen einbezogen und in Versicherungsverträgen mitversichert werden.