Bewertung Jakob Wildi-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Jakob Wildi-Stiftung in Suhr wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Jakob Wildi-Stiftung
Die Stiftung bezweckt, Zuwendungen an Institutionen, Vereine etc. zum Wohle der Allgemeinheit, insbesondere in der Gemeinde Suhr, zu entrichten. Folgende Organisationen bzw. deren Nachfolgeorganisationen sind zu berücksichtigen: In der Gemeinde Suhr: CEVI Suhr (Reformierte Jugendorganisation), Musikgesellschaft Suhr, Reformierter Kirchenchor Suhr-Hunzenschwil, Reformierte Kirchgemeinde Suhr-Hunzenschwil, Samariterverein Suhr bzw. Aargau-West, Schule Suhr, Spitex Suhr, Sportverein Suhr (STV), ausserhalb der Gemeinde Suhr: Aargauischer Tierschutzverein Ats und Pro Natura Schweiz. Falls keine Vergabungen an diese Organisationen möglich sind, kann der Stiftungsrat subsidiär andere Organisationen im Sinne des Stifters berücksichtigen oder, wenn es die Mittel erlauben, zukünftige Zuwendungen an Organisationen entrichten, die dem Wohle der Allgemeinheit, insbesondere in der Gemeinde Suhr, dienen. Die jährlichen Zuwendungen, die aus irgendeinem Grund nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, fallen zum Stiftungsvermögen und dürfen nicht nachbezogen werden. Der Stiftungsrat kann wegen der Ertragslage des Vermögens entscheiden, keine Ausschüttungen vorzunehmen.