Bewertung Stiftung der paritätischen Arbeitslosenkasse Zofingen
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung der paritätischen Arbeitslosenkasse Zofingen in Zofingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung der paritätischen Arbeitslosenkasse Zofingen
Die finanzielle Unterstützung von Arbeitnehmenden von Firmen im Bezirk Zofingen, in Notlagen, die nicht selberverschuldet sind und soweit öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Institutionen entweder nicht zuständig sind oder deren finanziellen Möglichkeiten im konkreten Fall ausgeschöpft sind. Die Unterstützung kann sich auch auf Familienangehörige der Arbeitnehmenden erstrecken. Die finanzielle Unterstützung bei Berufsumstellungen und bei der Absolvierung von Weiterbildungskursen mit dem Ziel, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, soweit öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Institutionen entweder nicht zuständig sind oder deren finanziellen Möglichkeiten im konkreten Fall ausgeschöpft sind. Beitrage an pensionierte ehemalige Arbeitnehmende von Mitgliederfirmen des Bezirks Zofingen für Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Rollatoren, Rollstühle, sofern seitens öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Institutionen eine Leistungspflicht besteht, die Leistungen jedoch nicht ausreichen und sich ein Antragsteller deswegen in einer Notlage befindet.