Bewertung Willy, Yvonne und André Aeschbach-Notunterstützungsfonds
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Willy, Yvonne und André Aeschbach-Notunterstützungsfonds in Reinach (AG) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Willy, Yvonne und André Aeschbach-Notunterstützungsfonds
Die Stiftung dient Einwohnern der Einwohnergemeinde Reinach AG sowie zusätzlich Orts- und/oder Einwohnerbürgern von Reinach AG mit auswärtigem Wohnsitz: a) als Ergänzungshilfe, wenn das Einkommen aus AHV/IV-Renten, Pensionen, Vermögensertrag etc. zusammen das Existenzminimum nicht erreicht, b) als ein- oder mehrmalige Beihilfe in Notlagen, z.B. bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod von Familienangehörigen oder Tod des Ernährers, c) als ein- oder mehrmalige Beihilfe an Behandlungskosten, z.B. Operationen, Spitalaufenthalte, ärztlich verordnete Kuren, Chronischkrankenheime, Altersheime, Beiträge für Hauspflegeaufwendungen usw. d) Zuwendungen an die Familienangehörigen von Willy Aeschbach sind ausgeschlossen. Die Zuwendungen der Stiftung gemäss der vorstehenden Zweckumschreibung können auch zur Erfüllung persönlicher Wünsche (Freizeit etc. und der damit verbundenen Vermittlung von Lebensqualität und Lebensfreude) ausserhalb der gesetzlichen Sozialhilfe und somit auch ausserhalb der eigentlichen Existenzsicherung erfolgen.